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AGB

Inhaltsverzeichnis
Art.1 Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen und Definitionen
Art. 2 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Schüler
Art.2.1. Bestimmungen für Homeschooling, Lerntherapie und andere Therapieangebote
Art.3 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Lehrer
Art.4 Ausschluss der Haftung
Art.5 Inkasso
Art.6 besondere Bestimmungen für QV/LAP Vorbereitungskurse und weiteren Kursen
Art. 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Datenschutzrichtlinien


Die untenstehenden AGB sind Bestandteil der mit education plus GmbH geschlossenen Verträge.

Art.1 Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen und Definitionen

1. Die vorliegenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen education plus GmbH (nachfolgend tutorat genannt) und den Schülern (m/f) (nachfolgend Schüler genannt) und den Privatunterricht-Lehrern (m/f) (nachfolgend Lehrer genannt).
2. Von den AGB abweichende Regelungen und Bedingungen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
3. Das Verhältnis zwischen dem Lehrer und dem Schüler unterliegt nicht der Aufsicht von tutorat.
4. Der Betrieb kann vorübergehend eingestellt oder ganz beendet werden. Die Rückzahlung ausstehender Beträge (unverzinst), erfolgt dann innert 30 Tagen.
5. Der Lehrer unterrichtet den Schüler im Namen von www.tutorat.ch .
6. Eine Privatunterricht-Lektion dauert 45 minuten.
7. Der Lehrer sendet per Ende Monat die Anzahl geleisteter Privatunterricht-Stunden an www.tutorat.ch inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Lektionen und erhält seinen Lohn dann innert 10 Arbeitstagen. 8. Konversationen, die über die Seiten von https://www.tutorat.ch stattfinden (direkte Anfragen) können und werden stichprobenartig vom Betreiber der Seiten eingesehen.

Art. 2 Vertragsverhältnis zu Schülerinnen und Schülern

2.1 Vertragsabschluss

  • 1. Als Schülerinnen und Schüler gelten natürliche oder juristische Personen, welche Dienstleistungen von tutorat in Anspruch nehmen.
  • 2. Mit der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung kommt ein Vertragsverhältnis zustande.
  • 3. Der jeweils vereinbarte Tarif gilt pro 45-minütiger Lektion und pro Schüler.
  • 4. Für zusätzliche Schülerinnen oder Schüler derselben Lektion wird ein reduzierter Tarif von 35 % des vereinbarten Lektionenpreises verrechnet.

2.2 Lektionen

  • 1. Wird nach erfolgreicher Vermittlung ohne sachlichen Grund kein Termin vereinbart oder der Kontakt abgebrochen, kann eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 verrechnet werden.

2.3 Zahlungsbedingungen

  • 1. Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis der effektiv durchgeführten Lektionen.
  • 2. Die Rechnungsstellung erfolgt per Monatsende.
  • 3. Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  • 4. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Zahlungsverzug ein.
  • 5. Ab Verzugseintritt wird ein Verzugszins von 5 % p.a. erhoben.
  • 6. Mahngebühren:
  • 7. Zweite Zahlungserinnerung: CHF 20
  • 8. Dritte Mahnung: CHF 30
  • 9. Bei offenen Forderungen kann tutorat weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen.

2.4 Terminabsagen und Vertragsbeendigung (Privatunterricht, wenn nicht vertraglich anders vereinbart)

  • 1. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit beendet werden (Art. 404 OR).
  • 2. Bereits vereinbarte Lektionen sind verbindlich.
  • 3. Absagen durch den Schüler:
  • Bis 24 Stunden vor Beginn: kostenfrei
  • Weniger als 24 Stunden vor Beginn: Verrechnung der vollen Lektion
  • Erfolgt keine Absage und erscheint der Schüler nicht zum Termin, wird die Lektion vollständig verrechnet.
  • 4. Sagt die Lehrperson ab, entstehen dem Schüler keine Kosten. Bereits bezahlte Lektionen werden gutgeschrieben oder rückerstattet.

Art. 2.5 Besondere Bestimmungen für Homeschooling, Lerntherapie und Therapieangebote

  • 1. Es gilt der individuell vereinbarte Tarif. Ohne separate Vereinbarung beträgt dieser CHF 160 bis CHF 180 pro Lektion.
  • 2. Abklärungen, Beratungen, Gespräche, Vorbereitungsaufwand sowie Dokumentationen werden zum vereinbarten Tarif verrechnet.
  • 3. Fahrspesen und bewilligte Materialkosten werden separat verrechnet.
  • 4. Terminabsagen:
  • Bis 48 Stunden vor Termin: kostenfrei
  • Weniger als 48 Stunden vor Termin: volle Verrechnung
  • 5. Bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Lehrperson über mehr als 14 Tage bemüht sich tutorat um eine geeignete Stellvertretung.
  • 6. Nach einer Unterbrechung von mehr als einem Monat ohne vereinbarte Fortsetzung gilt das Vertragsverhältnis als beendet.

2.5.2 Besondere Bestimmungen für Online-Zahlungen

  • 1. tutorat akzeptiert Online-Zahlungen über die im Buchungsprozess angegebenen Zahlungsdienstleister Worldline/Saferpay.
  • 2. Der Kunde ermächtigt tutorat, den fälligen Betrag über das gewählte Zahlungsmittel einzuziehen.
  • 3. Allfällige Gebühren, die durch das gewählte Zahlungsmittel entstehen (z.B. Transaktionsgebühren des Kartenherausgebers), gehen zulasten von tutorat.
  • 4. Die Belastung erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Online-Buchungsvorgangs oder gemäss den Bedingungen des jeweiligen Zahlungsanbieters.
  • 5. Gemäss Schweizer Recht besteht für online abgeschlossene Dienstleistungsverträge kein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht.
  • 6. Einmal getätigte Buchungen und Zahlungen sind verbindlich; Vorbehalten bleiben die spezifischen Annullierungsbedingungen gemäss Art. 2.5.2.8 dieser AGB.
  • 7. Allfällige Rückerstattungen erfolgen in der Regel über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde.
  • 8. in begründeten Fällen kann der Dienstleistungsvertrag annulliert werden. In diesem Falle fallen Bearbeitungsgebühren von 5% der Summe an.
  • 9. Die Übermittlung der Zahlungsdaten erfolgt verschlüsselt nach aktuellen Sicherheitsstandards (SSL/TLS).

Art.3 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Lehrer

1. Dem Lehrer steht es offen, jederzeit den Unterricht zu beenden oder den Schüler an www.tutorat.ch zu verweisen damit wir eine neue Lehrkraft finden können für den Schüler.
2. Der Lehrer ist nicht-berufsunfall versichert so lange er einen schüler betreut und wenn er während eines Monates nicht weniger als 8 Stunden pro Woche unterrichtet. Dies beinhaltet auch, dass die Versicherungsdeckung erlischt, wenn der Lehrer.
- beim Unfallzeitpunkt keinen Schüler betreut oder
- beim Unfallzeitpunkt keinen Zugang in seinen Login-Bereich hat, da dieser von https://www.tutorat.ch inaktiviert wurde.
Berufsunfallversichert ist der Lehrer, wenn sein Bruttolohn im Jahr CHF 2500 übersteigt. Die genauen Konditionen findet der Lehrer in seinem passwort geschützten Bereich unter "Profil ändern" -> "Policen". Diese Konditionen sind stets bindend.
3. Der Lehrer behandelt die ihm von tutorat zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch kann Schadensersatz gefordert werden.
4. Die bei der Anmeldung eingegebenen Daten und die IP-Adresse der Lehrer werden zwecks Vermittlung und Sicherheit gespeichert. Sobald ein Lehrer per Mail oder Briefpost seine Kündigung bekannt gibt, werden sämtliche Daten dieses Lehrers (inkl. allfälligem Foto und CV) innerhalb 5 Werktagen aus der Datenbank unwiderruflich gelöscht. Dies gilt, sofern der Lehrer tutorat keine Geldbeträge mehr schuldet.
5. Nach drastischen oder mehrmaligen Beschwerden seitens von Schülern, steht es tutorat jederzeit offen, den entsprechenden Lehrer aus der Datenbank kommentarlos zu entfernen.
6. www.tutorat.ch zahlt dem Lehrer ab dem gesetzlichen Freibetrag Sozialversicherungsabgaben rückwirkend zu vollen Teilen ein. Bis zum Erreichen des Freibetrages werden die Abzüge geltend gemacht und nicht an den Lehrer überwiesen.
7. Zeit, Ort und Anzahl der Privatunterricht-Lektionen werden in der Regel bilateral zwischen Schüler und Lehrer geregelt.
8. Für die erste Lektion (Kennenlernlektion) wird der Lehrer mit CHF 20 vergütet.
9. Der Lehrervertrag für jeden seiner Schüler (ist im persönlichen Loginbereich auf www.tutorat.ch ersichtlich) ist Teil dieser AGB, Dies gilt auch, wenn der Lehrer diesen Vertrag noch nicht unterzeichnet hat.
10. Bei Lohnzahlungen auf ausländische Konten werden allenfalls anfallende Gebühren dem Empfänger (Lehrer) belastet.
11. Die Krankentagegeldversicherung wird aktiv ab durchschnittlich 12 Stunden pro Woche gegebener Privatunterricht während 3 Monaten. Das heisst, dass diese erst ab dann ausbezahlt wird bzw. aktiv wird.
12. Die Quellensteuer wird per Ende Jahr dem Lehrer nachträglich in Rechnung gebracht. Neben dem Betrag, der dem Quellensteueramt geschuldet ist, werden 2% des Bruttolohns als administrativer Beitrag abgezogen.

Art.4 Ausschluss der Haftung

tutorat kann insbesondere nicht haftbar gemacht werden bei

1. Einfluss höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, welche die Vermittlung verhindern.
2. fehlerhaften Angaben auf der Homepage oder irrtümlich falsch weitergeleiteten Daten aller Art.
3. unmöglicher Vermittlung eines Lehrers an einen Schüler.
4. dem Entstehen von Schäden durch ausgefallene Privatunterricht-Lektionen oder getroffenen Vereinbarungen zwischen Schüler und Lehrer, die nicht eingehalten werden können, wie zum Bsp. Ziel-Notendurchschnitt, selbst festgesetzte Mindestanzahl an erteilten Unterrichtsstunden oder ähnlichem. Eine Ausnahme ist, wenn die Zielerreichung explizit vereinbart wurde.
5. unsittlichem Benehmen eines Lehrer und / oder eines Schülers vor, während oder nach den Privatunterricht-Lektionen.
6. der Planung oder Ausführung strafrechtlich relevanter Taten.

Art. 5 Inkasso und Forderungsmanagement

  • 1. Die Bezahlung erfolgt ausschliesslich an tutorat.
  • 2. Bei anhaltendem Zahlungsverzug kann die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden.
  • 3. Sämtliche daraus entstehenden Zusatzkosten gehen zulasten des säumigen Schuldners.
  • 4. Offene Forderungen können mit allfälligen Guthaben verrechnet werden.

Art. 6 Kurse (QV/LAP, Gruppenkurse, Vorbereitungskurse)

6.1 Anmeldung und Zahlung

  • 1. Die Kursanmeldung ist verbindlich.
  • 2. Die Kurskosten sind vor Kursbeginn vollständig zu begleichen.
  • 3. Ohne fristgerechte Zahlung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.

6.2 Rücktrittsregelung

  • 1. Bei Abmeldung werden folgende Gebühren erhoben (Massgeblich ist das Eingangsdatum der schriftlichen Abmeldung):
  • 14 Tage oder mehr vor Kursbeginn: 25 % der Kurskosten
  • 7 bis 13 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kurskosten
  • 0 bis 6 Tage vor Kursbeginn: 100 % der Kurskosten

6.3 Krankheit

  • 1. Bei Krankheit kann gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses einmalig eine Umbuchung auf einen gleichwertigen Kurs erfolgen.
  • 2. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

6.4 Durchführung

  • 1. Wird ein Kurs mangels Teilnehmerzahl oder aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt, werden bereits bezahlte Beträge vollständig rückerstattet.
1.2. Mahngebühren:
  • 1. Mahnung bzw. 1. Zahlungserinnerung: CHF 5.-
  • 2. Mahnung bzw. 2. Zahlungserinnerung: CHF 20.-
  • 3. Mahnung: CHF 30.-
2. In Krankheitsfällen kann der Kurs nachgeholt werden. Die Kurskosten bleiben gleich.

Art. 7 anwendbares Recht und Gerichtsstand

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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche vertraglich geregelten Verbindlichkeiten unterstehen Schweizerischem Recht.

Der Gerichtsstand ist Adliswil.

Adliswil, Stand per 26.02.2026, Version 3.0.

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