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AGB

Inhaltsverzeichnis
Art.1 Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen und Definitionen
Art. 2 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Schüler
Art.2.1. Bestimmungen für Homeschooling, Lerntherapie und andere Therapieangebote
Art.3 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Lehrer
Art.4 Ausschluss der Haftung
Art.5 Inkasso
Art.6 Besondere Bestimmungen für QV/LAP Vorbereitungskurse und weiteren Kursen
Art. 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Datenschutzrichtlinien


Die untenstehenden AGB sind Bestandteil der mit education plus GmbH geschlossenen Verträge.
Art.1 Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen und Definitionen

1. Die vorliegenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen education plus GmbH (nachfolgend tutorat genannt) und den Schülern (m/f) (nachfolgend Schüler genannt) und den Nachhilfe-Lehrern (m/f) (nachfolgend Lehrer genannt).
2. Von den AGB abweichende Regelungen und Bedingungen sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
3. Das Verhältnis zwischen dem Lehrer und dem Schüler unterliegt nicht der Aufsicht von tutorat.
4. Der Betrieb kann vorübergehend eingestellt oder ganz beendet werden. Die Rückzahlung ausstehender Beträge (unverzinst), erfolgt dann innert 30 Tagen.
5. Der Lehrer unterrichtet den Schüler im Namen von www.tutorat.ch .
6. Eine Nachhilfe-Lektion dauert 45 minuten.
7. Der Lehrer sendet per Ende Monat die Anzahl gelesteter Nachhilfe-Stunden an www.tutorat.ch inkl. einer kurzen Zusammenfassung der Lektionenen und erhält seinen Lohn dann innert 10 Arbeitstagen. 8. Konversationen, die über die Seiten von https://www.tutorat.ch stattfinden (direkte Anfragen) können und werden stichprobenartig vom Betreiber der Seiten eingesehen.

Art. 2 Vertragsverhältnis tutorat zu Schüler

1. Als Schüler gelten natürliche und juristische Personen, welche die Dienste von tutorat in Anspruch nehmen.
2. Die erste Lektion (45 minütige Probelektion) (bei der Corona-Aktion entfällt die Probelektion) ist für den Schüler kostenlos.
2.1. Falls wir dem Schüler ein Lehrer innerhalb der geforderten Zeit vermitteln konnten, der Schüler jedoch keinen Kontakt mehr wünscht oder kein Treffen kommt zustande, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 verrechnet.
3. Eine bereits erfolgte Anfrage kann vom Schüler jederzeit per Mail zurückgezogen werden, falls diese nicht bereits an einen Lehrer vermittelt wurde.
4. Dem Schüler steht es jederzeit offen, vom Unterricht zurück zu treten oder zu einem anderen Lehrer zu wechseln.
5. Der Schüler erklärt sich einverstanden, dass seine Angaben von tutorat gespeichert, verarbeitet und an Lehrer zwecks Vermittlung weitergegeben werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben.
6. Die Anmeldung oder Anfrage eines Schülers kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden.
7. Der Schüler behandelt die ihm von tutorat zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch kann Schadensersatz gefordert werden.
8. Sollte der Nachhilfeunterricht weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden seitens des Schülers, wird der Lehrer vom Schüler für die Umtriebe und die Vorbereitungszeit mit einem vollen Stundensatz (60 Minuten) vergütet.
9. Der Schülervertrag (ist im persönlichen Loginbereich auf https://www.tutorat.ch ersichtlich) ist Teil dieser AGB.

Art.2.1. Bestimmungen für Homeschooling und Therapieangebote

1. Der Normansatz ist CHF 160 bis CHF 180 pro Lektion und gilt, falls keine andersweitigen, schriftlichen Abmachungen getroffen wurden.
1.1. Gespräche und Abklärungen werden mit CHF 90 pro 45 Minuten verrechnet.
2. Die Vergütung der Zeit für allfällige Abklärungen, Beratungen, Treffen, Recherchen oder Telefonate wird mit demselben Tarif verrechnet.
3. Fahrspesen für die Anfahrt zum Schüler werden verrechnet.
4. Auslagen für Lehr- oder Therapiematerial werden nach Rücksprache mit dem Schüler bzw. dessen Eltern verrechnet.
5. Falls bereits vereinbarte Stunden weniger als 48 Stunden vor dem entsprechenden Treffen abgesagt werden seitens Schüler, wird die volle vereinbarte Zeit des abgesagten Treffens verrechnet.
6. Allfällige Kennenlern-Zeit oder Zeit für Abklärungen vor Ort beim Schüler oder an einem anderen Ort werden mit dem Normansatz (s. Punkt 1) verrechnet.
7. Wenn keine Stunden stattfinden aufgrund von gesundheitlichen Gründen der Lehrperson, werden Hausaufgaben auf elektronischem Weg an den Schüler versandt und auch korrigiert. Eine Kostenreduktion kann nicht geltend gemacht werden. Ab 2 Wochen physischer Absenz der Lehrkraft aufgrund von gesundheitlichen Gründen suchen wir einen temporären Ersatz (Lehrperson) für den Schüler, auch hier kann keine Kostenreduktion geltend gemacht werden. Nach 1 Monat unterrichtsfreier Zeit erlischt der entsprechende Vertrag.

Art.3 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Lehrer

1. Dem Lehrer steht es offen, jederzeit den Unterricht zu beenden oder den Schüler an www.tutorat.ch zu verweisen damit wir eine neue Lehrkraft finden können für den Schüler.
2. Der Lehrer ist nicht-berufsunfall versichert solange er einen schüler betreut und wenn er während eines Monates nicht weniger als 8 Stunden pro Woche unterrichtet. Dies beinhaltet auch, dass die Versicherungsdeckung erlischt, wenn der Lehrer.
- beim Unfallzeitpunkt keinen Schüler betreut oder
- beim Unfallzeitpunkt keinen Zugang in seinen Login-Bereich hat, da dieser von https://www.tutorat.ch inaktiviert wurde.
Berufsunfallversichert ist der Lehrer, wenn sein Bruttolohn im Jahr CHF 2300 übersteigt. Die genauen Konditionen findet der Lehrer in seinem passwort geschützten Bereich unter "Profil ändern" -> "Policen". Diese Konditionen sind stets bindend.
3. Der Lehrer behandelt die ihm von tutorat zur Verfügung gestellten Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch kann Schadensersatz gefordert werden.
4. Die bei der Anmeldung eingegebenen Daten und die IP-Adresse der Lehrer werden zwecks Vermittlung und Sicherheit gespeichert. Sobald ein Lehrer per Mail oder Briefpost seine Kündigung bekannt gibt, werden sämtliche Daten dieses Lehrer (inkl. allfälligem Foto und CV) innerhalb 5 Werktagen aus der Datenbank unwiderruflich gelöscht. Dies gilt, sofern der Lehrer tutorat keine Geldbeträge mehr schuldet.
5. Nach drastischen oder mehrmaligen Beschwerden seitens von Schülern, steht es tutorat jederzeit offen, den entsprechenden Lehrer aus der Datenbank kommentarlos zu entfernen.
6. www.tutorat.ch zahlt dem Lehrer ab dem gesetzlichen Freibetrag Sozialversicherungsabgaben rückwirkend zu vollen Teilen ein. Bis zum Erreichen des Freibetrages werden die Abzüge geltend gemacht und nicht an den Lehrer überwiesen.
7. Zeit, Ort und Anzahl der Nachhilfe-Lektionen werden in der Regel bilateral zwischen Schüler und Lehrer geregelt.
8. Für die erste Lektion (Kennenlernlektion) wird der Lehrer mit CHF 20 vergütet.
9. Der Lehrervertrag für jeden seiner Schüler (ist im persönlichen Loginbereich auf www.tutorat.ch ersichtlich) ist Teil dieser AGB, Dies gilt auch, wenn der Lehrer diesen Vertrag noch nicht unterzeichnet hat.
10. Bei Lohnzahlungen auf ausländische Konten werden allenfalls anfallende Gebühren dem Empfänger (Lehrer) belastet.
11. Die Krankentaggeldversicherung wird aktiv ab durchschnittlich 12 Stunden pro Woche gegebener Nachhilfe während 3 Monaten. Das heisst, dass diese erst ab dann ausbezahlt wird bzw. aktiv wird.
12. Die Quellensteuer wird per Ende Jahr dem Lehrer nachträglich in Rechnung gebracht. Neben dem Betrag, der dem Quellensteueramt geschuldet ist, werden 2% des Bruttolohns als administrativer Beitrag abgezogen.

Art.4 Ausschluss der Haftung

tutorat kann insbesondere nicht haftbar gemacht werden bei

1. Einfluss höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, welche die Vermittlung verhindern.
2. fehlerhaften Angaben auf der Homepage oder irrtümlich falsch weitergeleiteten Daten aller Art.
3. unmöglicher Vermittlung eines Lehrers an einen Schüler.
4. dem Entstehen von Schäden durch ausgefallene Nachhilfe-Lektionen oder getroffenen Vereinbarungen zwischen Schüler und Lehrer, die nicht eingehalten werden können, wie zum Bsp. Ziel-Notendurchschnitt, selbst festgesetzte Mindestanzahl an erteilten Unterrichtsstunden oder ähnlichem. Eine Ausnahme ist, wenn die Zielerreichung explizit vereinbart wurde.
5. unsittlichem Benehmen eines Lehrer und / oder eines Schülers vor, während oder nach den Nachhilfe-Lektionen.
6. der Planung oder Ausführung strafrechtlich relevanter Taten.

Art.5 Inkasso

1. Die Bezahlung der Nachhilfe-Lektionen erfolgt vom Schüler an www.tutorat.ch
2. Die Rechnung und die Zusammenfassung der Lektionen werden per Ende Monat an den Schüler versandt.
3. Folgende Mahngebühren werden erhoben: 2. Mahnung bzw. 2. Zahlungserinnerung: CHF 20.-. Bei der dritten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.- erhoben. 4. Der Verzugszins 14 Tage nach der 3. Mahnung beträgt 5% p.a.

Art.6 Kurse

1. Gebühren
1.1. Stornogebühren:

  • Kursabsage 14 Tage oder mehr vor Kursbeginn: 25 % der gesamten Kurskosten.
  • Kursabsage 7-13 Tage vor Kursbeginn: 50% der gesamten Kurskosten.
  • Kursabsage 0-6 Tage vor Kursbeginn: 100% der gesamten Kurskosten.
1.2. Mahngebühren:
  • 1. Mahnung bzw. 1. Zahlungserinnerung: CHF 5.-
  • 2. Mahnung bzw. 2. Zahlungserinnerung: CHF 20.-
  • 3. Mahnung: CHF 30.-
2. In Krankheitsfällen kann der Kurs nachgeholt werden. Die Kurskosten bleiben gleich.

Art. 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche vertraglich geregelten Verbindlichkeiten unterstehen Schweizerischem Recht.

Der Gerichtsstand ist Adliswil.

Adliswil, Stand per 07.03.2019, Version 2.9.

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