AGB
InhaltsverzeichnisArt.1 Anwendungsbereich, allgemeine Bestimmungen und Definitionen
Art. 2 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Schüler
Art.2.1. Bestimmungen für Homeschooling, Lerntherapie und andere Therapieangebote
Art.3 Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu Lehrer
Art.4 Ausschluss der Haftung
Art.5 Inkasso
Art.6 besondere Bestimmungen für QV/LAP Vorbereitungskurse und weiteren Kursen
Art. 7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Datenschutzrichtlinien
Die untenstehenden AGB sind Bestandteil der mit education plus GmbH
geschlossenen Verträge.
Art.1 Anwendungsbereich, allgemeine
Bestimmungen und Definitionen
1. Die vorliegenden AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen education plus
GmbH (nachfolgend tutorat genannt) und den Schülern (m/f)
(nachfolgend Schüler genannt) und den Privatunterricht-Lehrern (m/f)
(nachfolgend Lehrer genannt).
2. Von den AGB abweichende Regelungen und Bedingungen sind nur verbindlich,
wenn diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
3. Das Verhältnis zwischen dem Lehrer und dem Schüler unterliegt nicht der
Aufsicht von tutorat.
4. Der Betrieb kann vorübergehend eingestellt oder ganz beendet werden. Die
Rückzahlung ausstehender Beträge (unverzinst), erfolgt dann innert 30
Tagen.
5. Der Lehrer unterrichtet den Schüler im Namen
von www.tutorat.ch .
6. Eine Privatunterricht-Lektion dauert 45 minuten.
7. Der Lehrer sendet per Ende Monat die Anzahl geleisteter Privatunterricht-Stunden
an www.tutorat.ch inkl. einer kurzen Zusammenfassung der
Lektionen und erhält seinen Lohn dann innert 10 Arbeitstagen.
8. Konversationen, die über die Seiten von https://www.tutorat.ch stattfinden (direkte Anfragen) können und werden stichprobenartig vom
Betreiber der Seiten eingesehen.
Art. 2 Vertragsverhältnis tutorat zu
Schülerin und Schüler (im folgenden Schüler genannt)
1. Als Schüler gelten natürliche und juristische Personen, welche die Dienste
von tutorat in Anspruch nehmen.
1.1. Der Preis pro Lektion gilt für einen Schüler. Jeder zusätzliche Schüler
erhält eine Reduktion davon von 65 %. Das heisst, es wird 35 % des
Lektionenansatzes verrechnet.
2. Die erste Lektion (45-minütige Probelektion) ist für den Schüler kostenlos.
2.1. Falls wir dem Schüler ein Lehrer innerhalb der geforderten Zeit
vermitteln konnten, der Schüler jedoch keinen Kontakt mehr wünscht oder
kein Treffen kommt zustande, wird eine Bearbeitungsgebühr
von CHF 20 verrechnet.
3. Eine bereits erfolgte Anfrage kann vom Schüler jederzeit per Mail
zurückgezogen werden, falls diese nicht bereits an einen Lehrer vermittelt
wurde.
4. Dem Schüler steht es jederzeit offen, vom Unterricht zurück zu treten oder
zu einem anderen Lehrer zu wechseln.
5. Der Schüler erklärt sich einverstanden, dass seine Angaben von tutorat
gespeichert, verarbeitet und an Lehrer zwecks Vermittlung weitergegeben
werden. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an unbeteiligte
Dritte weitergegeben.
6. Die Anmeldung oder Anfrage eines Schülers kann jederzeit ohne Angabe von
Gründen zurückgewiesen werden.
7. Der Schüler behandelt die ihm von tutorat zur Verfügung gestellten
Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch
kann Schadensersatz gefordert werden.
8. Sollte der Privatunterricht weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin abgesagt werden seitens des Schülers, wird der Lehrer vom Schüler für
die Umtriebe und die Vorbereitungszeit mit einem vollen Stundensatz (60
Minuten) vergütet.
9. Der Schülervertrag (ist im persönlichen Loginbereich auf https://www.tutorat.ch ersichtlich) ist Teil dieser
AGB.
Art.2.1. Bestimmungen für Homeschooling und
Therapieangebote
1. Der Normansatz ist CHF 160 bis CHF 180 pro Lektion und gilt, falls keine
anderweitigen, schriftlichen Abmachungen getroffen wurden.
1.1. Gespräche und Abklärungen werden mit dem Satz unter www.tutorat.ch
verrechnet.
2. Die Vergütung der Zeit für allfällige Abklärungen, Beratungen, Treffen,
Recherchen oder Telefonate wird mit demselben Tarif verrechnet.
3. Fahrspesen für die Anfahrt zum Schüler werden verrechnet.
4. Auslagen für Lehr- oder Therapiematerial werden nach Rücksprache mit dem
Schüler bzw. dessen Eltern verrechnet.
5. Falls bereits vereinbarte Stunden weniger als 48 Stunden vor dem
entsprechenden Treffen abgesagt werden seitens Schüler, wird die volle
vereinbarte Zeit des abgesagten Treffens verrechnet.
6. Allfällige Kennenlern-Zeit oder Zeit für Abklärungen vor Ort beim Schüler
oder an einem anderen Ort werden mit dem Normansatz (s. Punkt 1) verrechnet.
7. Wenn keine Stunden stattfinden aufgrund von gesundheitlichen Gründen der
Lehrperson, werden Hausaufgaben auf elektronischem Weg an den Schüler versandt
und auch korrigiert. Eine Kostenreduktion kann nicht geltend gemacht werden.
Ab 2 Wochen physischer Absenz der Lehrkraft aufgrund von gesundheitlichen
Gründen suchen wir einen temporären Ersatz (Lehrperson) für den Schüler, auch
hier kann keine Kostenreduktion geltend gemacht werden. Nach 1 Monat
unterrichtsfreier Zeit erlischt der entsprechende Vertrag.
Art.3
Vertragsverhältnis www.tutorat.ch zu
Lehrer
1. Dem Lehrer steht es offen, jederzeit den
Unterricht zu beenden oder den Schüler an www.tutorat.ch zu verweisen damit wir eine neue Lehrkraft finden können für den Schüler.
2. Der Lehrer ist nicht-berufsunfall versichert so lange er
einen schüler betreut und wenn er während eines
Monates nicht weniger als 8 Stunden pro Woche unterrichtet. Dies
beinhaltet auch, dass die Versicherungsdeckung erlischt, wenn der Lehrer.
- beim Unfallzeitpunkt keinen Schüler betreut oder
- beim Unfallzeitpunkt keinen Zugang in seinen Login-Bereich hat, da dieser
von https://www.tutorat.ch inaktiviert wurde.
Berufsunfallversichert ist der Lehrer, wenn sein
Bruttolohn im Jahr CHF 2300 übersteigt.
Die genauen Konditionen findet der Lehrer in seinem passwort geschützten
Bereich unter "Profil ändern" -> "Policen". Diese Konditionen sind stets
bindend.
3. Der Lehrer behandelt die ihm von tutorat zur Verfügung gestellten
Unterlagen vertraulich und beachtet ein allfälliges Copyright. Bei Missbrauch
kann Schadensersatz gefordert werden.
4. Die bei der Anmeldung eingegebenen Daten und die IP-Adresse der Lehrer
werden zwecks Vermittlung und Sicherheit gespeichert. Sobald ein Lehrer per
Mail oder Briefpost seine Kündigung bekannt gibt, werden sämtliche Daten
dieses Lehrers (inkl. allfälligem Foto und CV) innerhalb 5 Werktagen aus der
Datenbank unwiderruflich gelöscht. Dies gilt, sofern der Lehrer tutorat keine
Geldbeträge mehr schuldet.
5. Nach drastischen oder mehrmaligen Beschwerden seitens von Schülern, steht
es tutorat jederzeit offen, den entsprechenden Lehrer aus der Datenbank
kommentarlos zu entfernen.
6. www.tutorat.ch zahlt dem Lehrer ab dem gesetzlichen
Freibetrag Sozialversicherungsabgaben rückwirkend zu vollen Teilen ein. Bis
zum Erreichen des Freibetrages werden die Abzüge geltend gemacht und nicht an
den Lehrer überwiesen.
7. Zeit, Ort und Anzahl der Privatunterricht-Lektionen werden in der Regel bilateral
zwischen Schüler und Lehrer geregelt.
8. Für die erste Lektion (Kennenlernlektion) wird der Lehrer mit CHF 20
vergütet.
9. Der Lehrervertrag für jeden seiner Schüler (ist im persönlichen
Loginbereich auf www.tutorat.ch ersichtlich) ist Teil
dieser AGB, Dies gilt auch, wenn der Lehrer diesen Vertrag noch nicht
unterzeichnet hat.
10. Bei Lohnzahlungen auf ausländische Konten werden allenfalls anfallende
Gebühren dem Empfänger (Lehrer) belastet.
11. Die Krankentagegeldversicherung wird aktiv ab durchschnittlich 12 Stunden
pro Woche gegebener Privatunterricht während 3 Monaten. Das heisst, dass diese erst
ab dann ausbezahlt wird bzw. aktiv wird.
12. Die Quellensteuer wird per Ende Jahr dem Lehrer
nachträglich in Rechnung gebracht. Neben dem Betrag, der dem Quellensteueramt
geschuldet ist, werden 2% des Bruttolohns als administrativer
Beitrag abgezogen.
Art.4 Ausschluss der
Haftung
tutorat kann insbesondere nicht haftbar gemacht
werden bei
1. Einfluss höherer Gewalt oder Betriebsstörungen,
welche die Vermittlung verhindern.
2. fehlerhaften Angaben auf der
Homepage oder irrtümlich falsch weitergeleiteten Daten aller Art.
3.
unmöglicher Vermittlung eines Lehrers an einen Schüler.
4. dem Entstehen
von Schäden durch ausgefallene Privatunterricht-Lektionen oder getroffenen
Vereinbarungen zwischen Schüler und Lehrer, die nicht eingehalten werden
können, wie zum Bsp. Ziel-Notendurchschnitt, selbst festgesetzte Mindestanzahl
an erteilten Unterrichtsstunden oder ähnlichem. Eine Ausnahme ist, wenn die
Zielerreichung explizit vereinbart wurde.
5. unsittlichem Benehmen eines
Lehrer und / oder eines Schülers vor, während oder nach den
Privatunterricht-Lektionen.
6. der Planung oder Ausführung strafrechtlich
relevanter Taten.
Art.5 Inkasso
1. Die Bezahlung der Privatunterricht-Lektionen erfolgt vom Schüler
an www.tutorat.ch
2. Die Rechnung und die Zusammenfassung der Lektionen werden per Ende Monat an
den Schüler versandt.
3. Folgende Mahngebühren werden erhoben: 2. Mahnung bzw. 2.
Zahlungserinnerung: CHF 20.-.
Bei der dritten Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 30.- erhoben.
4. Der Verzugszins 14 Tage nach der 3. Mahnung beträgt 5% p.a.
Art.6 Kurse
1. Gebühren
1.1. Stornogebühren:
- Kursabsage 14 Tage oder mehr vor Kursbeginn: 25 % der gesamten Kurskosten.
- Kursabsage 7-13 Tage vor Kursbeginn: 50 % der gesamten Kurskosten.
- Kursabsage 0-6 Tage vor Kursbeginn: 100 % der gesamten Kurskosten.
- 1. Mahnung bzw. 1. Zahlungserinnerung: CHF 5.-
- 2. Mahnung bzw. 2. Zahlungserinnerung: CHF 20.-
- 3. Mahnung: CHF 30.-
Art. 7 anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche vertraglich geregelten Verbindlichkeiten unterstehen Schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand ist Adliswil.
Adliswil, Stand per 07.03.2019, Version 2.9.
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